SWS ORDER · Vertragsbedingungen
B2B-SaaS-Bedingungen für SWSOrder
Text aktualisiert am 20. Oktober 2026 · 0.3.11-indexable.
1. Anbieter und Geltungsbereich
SWSOrder ist ein Produkt von Swiss Web Studio – Ivo Protrkic. Inhaltlich verantwortlich: Ivo Protrkic. Via San Jorio 15, 6600 Locarno, Schweiz. E-Mail: info@swisswebstudio.com. Telefon: +41 79 197 44 59. Website: https://swisswebstudio.com.
2. Angebot und Vertrag
Der Kunde erhält ein Angebot mit Leistungen, Standorten, gesonderten Kosten sowie Fassungen der Bedingungen und Anlagen. Der Vertrag erfordert eine nachweisbare Annahme. Dokumentierte besondere Vereinbarungen gehen für die geregelten Punkte vor. Websitebesuch und Demoanfrage lösen weder Vertrag noch Kosten aus. Allgemeine Bedingungen anderer Swiss Web Studio-Dienste gelten nicht automatisch für SWSOrder.
3. Leistungen
Enthalten sind die ausdrücklich im Angebot und Leistungsblatt beschriebenen Leistungen: Einrichtung, Unternehmen und Standorte, Speisekarte, Sprachen, Import, Schulung und Integrationen soweit vereinbart. Das Blatt grenzt auch Hosting, Wartung, Updates und Backups ab, sofern enthalten. Die Demo allein beschreibt keine vertraglich geschuldete Produktivkonfiguration und belegt deren Betrieb nicht. Unbegrenzte Mengen oder wirtschaftliche Ergebnisse werden nicht zugesagt.
4. Start und Mitwirkung
Der Kunde stellt Inhalte, Genehmigungen und Ansprechpartner bereit und wirkt an vereinbarten Prüfungen mit. Er bestätigt Speisekarte, Preise, Optionen, Zeiten, Zonen und Betriebsangaben. Die dokumentierte Onlineschaltung seines Dienstes startet Abo und Laufzeit; sie ist nicht die Veröffentlichung der Marketingwebsite oder der Demozugriff. Startvoraussetzungen und Prüfungen stehen im Angebot.
5. Preise und Zahlung
Einmalige Einrichtung: CHF 1’790, vollständig vor Arbeitsbeginn bezahlt. Abonnement: CHF 299 pro Monat ab Onlineschaltung. Beträge exkl. MWST. Einrichtung und erste 12 Monate kosten CHF 5’378 exkl. MWST vor Extras. Zahlung erfolgt monatlich, ohne Vorauszahlung des ganzen Jahres. Fälligkeit und Zahlungsweise der Monatsrechnungen werden vor Auftragserteilung im Angebot festgelegt.
6. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
Erstlaufzeit: 12 Monate ab der dokumentierten Onlineschaltung des Restaurantdienstes. Danach verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern nicht mit einer Frist von mindestens 3 Kalendermonaten zum Ende der jeweiligen zwölfmonatigen Vertragsperiode gekündigt wird. Die Zahlung erfolgt weiterhin monatlich und bedeutet keine monatliche Kündbarkeit. Beginn, Ende der Vertragsperiode, Kündigungstermin und Mitteilungsform werden vor der Aktivierung im Vertrag festgehalten. Gesetzliche Beendigungsrechte bleiben vorbehalten.
7. Support und Extras
Das Abo umfasst Support für Fehler und Funktionsprobleme des bereitgestellten Dienstes. Der Kunde beschreibt das Problem und liefert notwendige technische Informationen ohne sachfremde Personendaten. Kanäle und Zeiten stehen im Leistungsblatt; 24/7-Support, garantierte Fristen oder SLA werden nicht zugesagt. Anpassungen, neue Funktionen und Leistungen ausserhalb des Umfangs erfordern ein vor Beginn angenommenes gesondertes Angebot. Eine Fehlermeldung genehmigt keine Zusatzkosten.
8. Hardware und Zahlungen
Geräte, Drucker, Terminals und Hardwareeinrichtung sind nur enthalten, wenn das Angebot dies mit Kauf-, Support- und Garantiebedingungen ausdrücklich festhält. Kompatibilität und Zahlungsintegrationen erfordern eine eigene Prüfung. Anbieter, Verträge, Gebühren, Transaktionen und Rückerstattungen werden vor Aktivierung geklärt. Hardware und Drittkosten gelten nicht automatisch als im Abo enthalten; Gebührenfreiheit wird nicht vorausgesetzt.
9. Rolle des Restaurants
Das Restaurant verkauft die Mahlzeiten und organisiert Zubereitung, Abholung, Lieferung und Gästebetreuung. Es hält Angaben zu Zutaten, Allergenen, Preisen und Verkaufsbedingungen richtig und aktuell und bearbeitet Stornierungen und Rückerstattungen. Die Parteien prüfen, ob der vereinbarte Ablauf die nötigen Informationen vor der Bestellung anzeigt. Diese Aufteilung beseitigt nicht die Verantwortung von Swiss Web Studio für eigene technische Leistungen.
10. Zugriffe, Inhalte und Software
Der Kunde vergibt Zugriffe nur an Berechtigte, schützt Zugangsdaten und meldet Missbrauchsverdacht. Seine Inhalte bleiben sein Eigentum oder das der Rechteinhaber und werden nur soweit für den Dienst nötig genutzt. Das Abo gewährt Softwarenutzung im vereinbarten Umfang und Zeitraum. Einrichtung und Monatsgebühren übertragen nicht automatisch Quellcode oder Softwareeigentum; besondere Entwicklungen und Drittlizenzen folgen eigenen Vereinbarungen.
11. Daten und Vertraulichkeit
Jede Partei erfüllt die Pflichten ihrer Rolle. Vor echten Bestellungen ist eine Auftragsbearbeitungsvereinbarung mit Weisungen, Sicherheit, Anbietern, Ländern, Vorfällen, Unterstützung, Export und Löschung nötig. Diese Bedingungen ersetzen sie nicht und sind keine allgemeine Datennutzungseinwilligung. Nicht öffentliche Informationen werden zur Vertragserfüllung genutzt und nur Personen mit berechtigtem Bedarf zugänglich gemacht; gesetzliche Pflichten bleiben vorbehalten.
12. Kontinuität und Prüfung
Vereinbarte Leistungen werden sorgfältig erbracht; Wartung, Vorfälle und externe Komponenten können den Betrieb beeinträchtigen. Verfügbarkeit, Backupfrequenzen und Wiederherstellungszeiten sind nur bei besonderer Vereinbarung garantiert. Die Parteien legen Prüfungen und Abläufe für fehlende oder unklare Bestellungen fest. Mehr Bestellungen, Umsatz oder Suchmaschinenpositionen werden nicht garantiert.
13. Offene Zahlungen und Beendigung
Zahlungsrückstände werden mitgeteilt und nach Vertrag und Gesetz bearbeitet; dieser Entwurf führt keine automatischen Strafen oder Sperren ein. Bei Beendigung werden Zugriffe geschlossen und Daten gemäss Anlagen behandelt. Exportformate, Fristen, Migration und Löschung sind vor Dienstbeginn zu regeln. Eine Beendigung überträgt nicht die Software und beseitigt keine Rechte des Kunden an eigenen Daten.
14. Haftung und Fassung
Jede Partei haftet nach Gesetz für eigene Leistungen und zurechenbare Vertragsverletzungen; zwingende Haftung und Rechte bleiben unberührt. Eine monetäre Haftungsgrenze wird nicht eingeführt. Es gilt die bei Annahme bezeichnete Fassung; Websiteänderungen allein ändern bestehende Verträge nicht. Der Entwurf beruht unter Vorbehalt zwingender Vorschriften auf Schweizer Recht und führt ohne Vereinbarung keinen besonderen Gerichtsstand ein. Vorgeschlagene Fassung: SWSOrder SaaS-AGB 1.0, 18. Oktober 2026.